Zollkennzeichen

Was ist ein Zollkennzeichen?

Das Zollkennzeichen ist ein internationales Überführungskennzeichen und wird auch Exportkennzeichen oder Ausfuhrkennzeichen genannt. Grundsätzlich ermöglicht das Kennzeichen ein Auto ins EU-Ausland zu exportieren. Hierbei hat das Zollkennzeichen eine Gültigkeit von bis zu 12 Monaten. Ein Zollkennzeichen ist allerdings nicht für den Import eines Fahrzeugs aus dem Ausland zulässig (vgl. § 19 FZV).

Während ein Kurzzeitkennzeichen mit einem gelben Längsbalken am rechten Rand ausgestattet ist, befindet sich beim Zollkennzeichen ein roter Balken. In diesem Bereich ist auch die Gültigkeitsdauer zu finden.

Ausfuhrkennzeichen

Werden auch Zollkennzeichen genannt, diese Kennzeichen brauchst du nur, wenn du ein Fahrzeug aus Deutschland heraus exportieren willst. Die Kennzeichen kannst du für eine Dauer von 9 Tagen bis 12 Monaten kaufen.

  • ‍Beantragung: Das Kurzzeitkennzeichen kann bei deiner örtlichen Zulassungsstelle beantragt werden. Vorlegen musst du diese Dokumente:

    – Personalausweis oder Reisepass
    – Versicherungsbestätigung für Ausfuhrkennzeichen
    – Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung
    – Zulassungsbescheinigung Teil I (Schein) und Teil II (Brief).
    – Möchtest du die Kurzzeitkennzeichen für jemand anderen beantragen, brauchst du noch eine Vollmacht.
    – Die Dokumente müssen alle im Original vorgelegt werden. Außerdem musst du auch das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle vorführen, die werden die Fahrgestellnummer abgleichen.
    ‍

  • Kosten: Für die Schilder zahlst du ca. 20 – 30 Euro, die Gebühren sind ca. 15 Euro. Außerdem musst du die KFZ-Steuer für den Zeitraum bezahlen, für den die Kennzeichen gültig sein sollen, berechnen kannst du das hier: https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Service/Apps_Rechner/KfzRechner/KfzSteuerrechner.htm. Am teuersten ist die Versicherung für Ausfuhrkennzeichen, je nach Zeitraum sind das 70 bis 3.000 Euro.