Kurzkennzeichnen
Was ist ein Kurzzeitkennzeichen?
Ein Kurzzeitkennzeichen erlaubt für eine gewisse Zeit die Nutzung eines nicht angemeldeten Fahrzeugs oder Anhängers im öffentlichen Straßenverkehr. Nach Ausstellung ist das Kennzeichen 5 Tage gültig.
Es ist nützlich, wenn Sie ein nicht zugelassenes Fahrzeug für einen kurzen Zeitraum auf eigener Achse bewegen wollen – zum Beispiel für eine Probefahrt eines abgemeldeten Gebrauchtwagens. Dabei zählt das Fahrzeug weiterhin als nicht zugelassen oder angemeldet. Für die Nutzung dieser Kennzeichen ist außerdem eine Kurzzeitversicherung nötig.
Der Verwendungszweck des Fahrzeugs und des Kennzeichens sind hier klar vorgegeben:
- Probefahrten
- Überführungsfahrten
- Überprüfungsfahrten
Für Händler, Werkstätten und Hersteller gibt es Alternativ ein rotes Händlerkennzeichen.
Grundsätzlich können Sie in Ihrer Zulassungsbehörde vor Ort das entsprechende Kennzeichen beantragen. Dafür müssen in den meisten Behörden Termine festgelegt werden. Diese Termine können auch von einer Person mit Ihrer ausgestellten Vollmacht wahrgenommen werden. Auch bei uns haben Sie die Möglichkeit das Kurzzeitkennzeichen online zu beantragen.
HÄUFIGE FRAGEN ZUM KURZZEITKENNZEICHEN
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